Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.
Versicherungsleistungen
Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…
Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?
Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?
Die Standarddeckung umfasst: Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden. Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Bei der Wohngebäudeversicherung sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
- Krieg
- Kernenergie
In der Feuerversicherung:
- Schäden durch Erdbeben
- Nutzwärmeschäden, Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
- Schäden durch Plansch und Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
- Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
- Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Was passieren könnte
Schadenfälle aus der Praxis
Blitzeinschlag
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt und von der Wohngebäudeversicherung geleistet.
Hagelschlag
Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.
Hochwasser - Elementarschaden
Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.
Rohrbruch
An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet werden und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.
Sturmschaden
Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.
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Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, fallen nicht mehr unter den Deckmantel einer Privathaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, können nur über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.
Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten VermieterRS gedeckt werden.
Mietnomadenversicherung
Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.
Glasversicherung
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.
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