Geschäftskunden

Transportversicherung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt  birgt  für  Gütertransporte  genügend  Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler  fallen  und  beschädigt  werden.  Je  nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen  zwischen  teils  verschiedenen  Transportmitteln  sowie  Zwischenlagerungen.  Dies  erhöht  die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig  zum  Diebstahl.  Das  Problem  in  all  diesen  Fällen:  Die Haftung  der  befördernden Verkehrsträger  ist  meist  zu gering,  um  den  verursachten  Schaden  ausreichend  zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die Transportversicherung?

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

Was versichert die Transportversicherung?

Versichert  sind  die  im Vertrag  genannten  Güter  während  der  Beförderung  und  den  damit  im  Zusammenhang  stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden durch die Transportversicherung die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

In der Transportversicherung gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind als versichert. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert in der Transportversicherung sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
  • Vorsatz
Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:

  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?

Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:

  • die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Beschädigung

Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast  einer  halben  Million  Euro  bestellt.  Sie  bezog  die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und  fiel  in  die  Hofeinfahrt.  Die  Reparatur  durch  den Hersteller  sowie  zusätzliche  Gutachter-  und  erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.

Falschauslieferung

Eine  Lieferung  Büromöbel,  die  von  Köln  nach  Bonn  verschickt werden sollten, wurden wegen einer falschen Adressangabe  durch  den  Spediteur  nach  Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung  stark  beschädigt  worden.  Der  entstandene  Schaden  war  durch  die  Transportversicherung  abgedeckt.

Unfall

Ein LKW, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf  der  Autobahn  –  aufgrund  von  Nebel  –  in  einen Unfall.  Der  Anhänger  kippte  auf  die  Fahrbahn  und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die  Polizei ermittelte, dass der LKW-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb  nicht  mehr  rechtzeitig  reagieren  konnte.  Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden  abgeschrieben  werden.  Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.

Diebstahl

Ein  Schuhgeschäft  in  Deutschland  sollte  eine  LKW-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch  die  Gefahrtragung  ab  Werk  übernommen.  Der LKW wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück  nahe  Innsbruck  wiederfand.  Da  die  Ware nicht  versichert  war,  blieb  der  Inhaber  des  Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.

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Eine Extra-Ladung Sicherheit. ...
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