Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.
Versicherungsleistungen
Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…
Für wen ist die Transportversicherung?
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.
Was versichert die Transportversicherung?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden durch die Transportversicherung die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
In der Transportversicherung gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind als versichert. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert in der Transportversicherung sind Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
- eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
- Vorsatz
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
- der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
- die Versicherungskosten
- die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer erstattet:
- den vollen Warenwert
- die Beiträge zur Havarie-Grosse
- die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?
Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:
- die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
- die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.
Was passieren könnte
Schadenfälle aus der Praxis
Beschädigung
Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast einer halben Million Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.
Falschauslieferung
Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn verschickt werden sollten, wurden wegen einer falschen Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung abgedeckt.
Unfall
Ein LKW, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf der Autobahn – aufgrund von Nebel – in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die Polizei ermittelte, dass der LKW-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.
Diebstahl
Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine LKW-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung ab Werk übernommen. Der LKW wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.
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