Transport
Produkte zum Schutz der Güter beim Transport oder Versand
Transport-Versicherung
Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.
Mehr Information
Werkverkehrsversicherung
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
Mehr Information
Frachtführerhaftungs-Versicherung
Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Frachtführerhaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe.
Mehr Information
Messe- und Ausstellungsversicherung
Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
Mehr Information
Sie benötigen Hilfe?
Sie konnten Ihre Produkte oder Informationen nicht finden? Sie wünschen eine persönliche Beratung oder weitere Informationen?