Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Versicherungsleistungen
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Für wen ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Was ist über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereibarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Was passieren könnte
Schadenfälle aus der Praxis
Unachtsamkeit
Überwachungs-/Ausführungsfehler
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