Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Dabei sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Mitarbeiter ist als versicherte Person bezugsberechtigt. Man unterscheidet bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Zeigen Sie soziale Verantwortung
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig! Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup, etc.Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.
Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Dabei sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Mitarbeiter ist als versicherte Person bezugsberechtigt. Man unterscheidet bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Wie funktioniert eine Direktversicherung ?
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast Ihres Unternehmens. Auch Mischformen sind möglich.
Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft.
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt.
Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten – es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingespart werden!
Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Tipp: Erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter, indem Sie z.B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlen. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.
Geringverdienerförderung:
Ab 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit maximal 2.200 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei – die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei, die nächsten 4% sind nur steuerfrei (2023 : 292 Euro monatlich). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet.
Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.
Warum ist die betriebliche Altersvorsorge interessant?
Rechtsanspruch erfüllt
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Flexible Produktauswahl
Sie bzw. Ihr Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen – von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.
Mittel zur Mitarbeitergewinnung
Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.
Zuschusspflicht
Ab 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden.
Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022. Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!
Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung
Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
Bilanzneutral und gut kalkulierbar
Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge interessant?
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
Umwandlung Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) belasten den Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben.
Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum das Nettogehalt erhöht.
Der Anteil an Sozialabgaben, den Sie als Arbeitgeber sparen, führen Sie ab 2019 bzw. 2022 quasi kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss den bAV-Verträgen Ihrer Mitarbeiter zu.
Tarifverträge
In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher gegebenenfalls vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.
Minijobrente
Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.
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Rechenbeispiele
Allen Beispielen liegt folgende Annahme zu Grunde: Steuerklasse I, keine Kinder, Kirchensteuer (8 %), Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung 15,5 %).
Beispiel 1:
Für 50,00 € monatlicher Altersvorsorgeaufwendungen muss der Arbeitnehmer lediglich 31,59 € zahlen. Die restlichen 18,41 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote 36,82 %).
Bei einer Ansparzeit von 35 Jahren erhält der Arbeitnehmer aus der monatlichen Einzahlung von insgesamt 50 € je nach Anbieter und Tarif eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von z. B. 68,04 € (garantiert) bzw. 101,48 € (mit Überschüssen) oder eine Kapitalabfindung in Höhe von 21.181,36 € (garantiert) bzw. 30.643,91 € (mit Überschüssen).
Beispiel 2:
Für 100,00 € monatlicher Altersvorsorgeaufwendungen muss der Arbeitnehmer lediglich 51,62 € zahlen. Die restlichen 48,38 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote 48,38 %).
Bei einer Ansparzeit von 35 Jahren erhält der Arbeitnehmer aus der monatlichen Einzahlung von insgesamt 100 € je nach Anbieter und Tarif eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von z. B. 141,12 € (garantiert) bzw. 209,04 € (mit Überschüssen) oder eine Kapitalabfindung in Höhe von 43.629,76 € (garantiert) bzw. 63.114,03 € (mit Überschüssen).
Beispiel 3:
Für 200,00 € monatlicher Altersvorsorgeaufwendungen muss der Arbeitnehmer lediglich 90,10 € zahlen. Die restlichen 109,90 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote 54,95 %).
Bei einer Ansparzeit von 35 Jahren erhält der Arbeitnehmer aus der monatlichen Einzahlung von insgesamt 200 € je nach Anbieter und Tarif eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von z. B. 286,31 € (garantiert) bzw. 424,12 € (mit Überschüssen) oder eine Kapitalabfindung in Höhe von 88.520,99 € (garantiert) bzw. 128.054,08 € (mit Überschüssen).
Um Ihre Mitarbeiter noch effektiver bei der Altersvorsorge zu unterstützen, können Sie diese Ersparnis z. B. als jährliche Sonderzahlung in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Damit erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter und zeigen, dass Sie ein fürsorglicher Arbeitgeber sind.
Zusammenfassung
Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick
- Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Imageverbesserung
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
- Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart (ab 2022 nur noch reduziert möglich)
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Flexible Produktauswahl
- Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
Die Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick
- Steuerlich geförderte Altersvorsorge
- Individuelle Gestaltung möglich
- Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
- Nachgelagerte Besteuerung
- Auch für kleine Beiträge gut geeignet
- Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden
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