Strafrechtsschutz – Erweiterte Deckung
Vorsätzlich begehbare Taten sind im normalen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Dies kann durch den erweiterten Spezialstrafrechtsschutz eingeschlossen werden.
Vorsätzlich begehbare Taten sind im normalen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Dies kann durch den erweiterten Spezialstrafrechtsschutz eingeschlossen werden.
Informationen zu den Leistungspaketen für Nichtselbständige.