Privatkunden

Musikinstrumente – Versicherung

Nach Hochrechnungen gibt es etwa 27 Millionen Bürger in Deutschland, die Musikinstrumente spielen. Davon dürfte gut ein Drittel Mitglied eines Musikvereins, einer Band oder Ensembles sein. Darunter finden sich auch Berufsmusiker. Mit zunehmendem Können steigen auch die Ansprüche an das Instrument. So kommen auch bei reinen Hobbymusikern schnell hohe Werte zusammen. Zu seinen Instrumenten baut ein Musiker oft eine besondere Beziehung auf. Grund genug über einen besonderen Versicherungsschutz dafür nachzudenken.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Was ist versichert?

Versichert sind die einzeln im Versicherungsschein aufgeführten Musikinstrumente und sonstigen Sachen (z. B. Verstärker, Effektgeräte, etc.)

Für wen ist die Versicherung?

 

Diese Versicherungssparte ist für jeden geeignet, der ein Instrument und/oder Zubehör sein Eigen nennt, und es bestmöglich gegen Schäden absichern möchte.

 

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Transportmittelunfall
  • Leitungswasser
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Terror
  • Streik, Aussperrung, innere Unruhe
  • Beschlagnahmung
  • Kernenergie
  • Diebstahl aus Anhängern
  • Innere Schäden und Defekte

Diese Aufzählung ist keines falls abschließend. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif kann es zu Abweichungen in den Ausschlüssen kommen.

 

 

Wo gilt die Versicherung?

 

Versicherungsschutz besteht während des Mitführens der versicherten Sachen. Ebenso bei Aufbewahrung in Räumen eines bewohnten Gebäudes (z. B. Wohnung des VN), geeigneten, verschlossenen Räumen (z. B. Proberaum) oder Übergabe an ein Beförderungsunternehmen oder bei einer Gepäckaufbewahrung.

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der zu versichernden Sachen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Erstattet werden die Kosten einer möglichen Reparatur, max. in der Regel der Zeitwert, bei „Meisterinstrumenten“ der gemeine Wert (= Verkaufswert).

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Rockband

Die Coverband „Copycats“ fährt Mitte Dezember nachts von einem Auftritt heim. Zwei Musiker fahren separat im Transporter der Band, in dem das Equipment transportiert wird. Sie durchqueren durch ein Waldstück, als das Heck des Wagens aufgrund Glätte plötzlich ausbricht. Der Wagen kommt ins Schleudern und landen im Wald. Die Ladefläche des Transporters ist hälftig von einem Baum eingedellt. Instrumente, Mikrophone, Effektgeräte,… – ein großer Teil der Ausrüstung ist zerstört oder beschädigt. Der Gesamtschaden beträgt fast 8.000,– Euro.

Blaskapelle

Sebastian W. spielt bereits seit Jahren in der Blaskapelle seines Heimatorts. Er gönnt sich ein neues Melton MW-T23 Tenor Horn für 3.049 €, das er zu einem Musikfest mitnimmt. Gegen Abend verladen die Musiker ihre Instrumente wieder in einen Bus. Musikerfrauen und der Fahrer sind ständig in der Nähe des Fahrzeugs. Dennoch gelingt es offenbar einem Passanten, unbemerkt Ws Horn zu stehlen. Der Dieb kann nicht ermittelt werden.

Sammler

Peter B. sammelt E-Gitarren. Fast 20 Signature-Modelle von Gibson zieren die Wände seiner Wohnung. In der Wohnung unter ihm kommt es in der Nacht zu einem Brand, der auch auf seine Wohnung übergreift. Drei seiner Gitarren werden extrem stark beschädigt. Der Schadenverursacher hat keine Haftpflichtversicherung und als Student keine nenneswerten finanziellen Mittel um den Schaden zu ersetzen. Da B. keine Versicherungen hat, wird er die Reparaturkosten selbst tragen müssen.

Mehr zu Thema – Ihr Angebot

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Musiker-Haftpflichtversicherung

Wer gegen Bezahlung auftritt, betreibt ein Gewerbe. Schäden, die von Musiker im Rahmen eines Auftritts verursacht fallen somit nicht unter den Deckmantel einer Privathaftpflicht. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist für jeden empfehlenswert, der gegen Gage spielt.

Musiker-Unfallversicherung

Berufsmusiker und Musiklehrer benötigen ihre Hände bzw. ihre Stimme zur Ausübung Ihres Berufs. Umso schlimmer, wenn durch einen Unfall dauerhafte Schädigungen entstehen, die das Musizieren künftig nicht mehr möglich machen. Eine spezielle Unfallversicherung für Musiker stellte einen ersten wichtigen Schritt für eine Arbeitskraftabsicherung dar.

Informationsunterlagen und Produktvideos

Hier finden Sie Informationsunterlagen zum herunterladen oder anschauen.

 

Informationsunterlagen zum Herunterladen

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Broschüre Musikinstrumente

Informationen für Hobby- u. Berufsmusiker. ...
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