Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Versicherungsleistungen
Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…
Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
Die Standarddeckung der Hausratversicherung umfasst:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
Folgende Erweiterungen sind möglich:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
In der Hausratversicherung sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden an Hausrat von Untermietern
- Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
- Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
- Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
- Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Wo gilt die Hausratversicherung ?
Die Hausratversicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes für die Hausratversicherung kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen (auf eigene Kosten). Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen. Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Hausratversicherung leistet
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
- bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
- für entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
- Je nach vereinbartem Deckungsumfang. In der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.
Was passieren könnte
Schadenfälle aus der Praxis
Blitzeinschlag
Während eines schweren Gewitters schlugt ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner.
Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie steht vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.
Einbruchdiebstahl
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.
Rohrbruch
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektrischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.
Sturmschaden
Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf 2.100 € geschätzt.
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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz
Wohngebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufungschwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.
Musikinstrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch bei Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.
Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.
Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.
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